Die Plätze und sonstigen Einrichtungen der Tennisanlage sind schonend und pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigung der Anlage hat der Urheber für den Schaden aufzukommen. Eltern haften für ihre Kinder, auch wenn sie selbst nicht Mitglieder der Tennisabteilung sind. Innerhalb der Umzäunung der Tennisplätze ist das Rauchen verboten.
- Wenn nötig, ist der Platz vor dem Spiel zu wässern.
- Nach jedem Spiel ist der Platz abzuziehen.
Die Platzwarte pflegen die Plätze. Sie und der Sportwart können die Plätze vorübergehend sperren,
- wenn sie nicht bespielbar sind,
- wenn sie der Schonung bedürfen,
- zum Zweck der Platzpflege.
Die Sozialräume und der Wirtschaftsraum sind in sauberem Zustand zu verlassen, hierzu zählt auch die Außenbestuhlung (Gläser und Flaschen wegräumen, Aschenbecher säubern, Tische gegebenenfalls abwischen.)