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Förderrichtlinien

Qualifizierte Übungsleiter sind dem WLSB einen Zuschuss von 360 €/Jahr (Lizenzstufe C) wert. Der Förderverein will diesen Betrag verdoppeln und so die Zahl der lizenzierten Übungsleiter zu steigern. Ein Anfang ist gemacht….

Förderrichtlinien lizenzierte Übungsleiter und
Mitgliedsbeiträge für Kinder/Jugendliche

1. Lizenzierte Übungsleiter

Der Förderverein zahlt an den TSV zur Weiterleitung an die betroffenen Abteilungen für jeden lizenzierten Übungsleiter im Jugendbereich einen Förderbeitrag in Höhe des hälftigen WLSB-Zuschusses.
Dazu erhält der Förderverein eine Mehrfertigung des WLSB-Verwendungsnachweises samt einer Bestätigung, welche tatsächlich geleisteten Stunden auf den Jugendbereich entfallen.
Der Förderbeitrag wird nur für Abteilungen gewährt, die aus ihren eigenen Mitteln einen Betrag in mindestens der gleichen Höhe an den jeweiligen Übungsleiter zahlen.
Darüber erhält der Förderverein eine Bestätigung des TSV.

2. Übernahme von Mitgliedsbeiträgen der Abteilungen

Der Förderverein übernimmt auf Antrag des TSV-Schatzmeisters den Abteilungsbeitrag für Kinder/Jugendliche in all den Fällen, in denen der Hauptvereinsbeitrag erlassen wird, weil er im Blick auf die wirtschaftliche Lage der Familie nicht tragbar ist.

Beschluss des Vorstands vom 27.01.2014

TSV Neuenstadt