1. Spielberechtigung
Spielberechtigt auf der Tennisanlage sind alle Mitglieder. Nichtmitglieder sind nur als Gäste aktiver Mitglieder spielberechtigt. Passive Mitglieder sind Gastspielern gleichgestellt, sind aber auch ohne ein aktives Mitglied spielberechtigt. Mitglieder, die Gäste einführen, sind verpflichtet, ihre Namen, die Namen ihrer Gäste und die Spieldauer deutlich lesbar vor Spielbeginn in die Gastspielerliste einzutragen.
2. Platzbelegung
Bei der Platzbelegung ist darauf zu achten, dass die Plätze nicht durch Mannschaftstraining bzw. Verbandsspiele belegt sind. Bei Verbandsspielen sind die Plätze 30 Minuten vor Spielbeginn bereits gesperrt.
Spielberechtigte Mitglieder dürfen die Plätze nur durch Anhängen ihrer magnetischen Namensschilder an der Stecktafel belegen. Voraussetzung für eine gültige Platzbelegung ist, dass alle Mitglieder, die spielen wollen, bei der Belegung anwesend sind. Haben Spieler ihre Namensschilder nicht ordnungsgemäß an der Stecktafel angebracht, sind andere ihren Platz betretende Mitglieder sofort spielberechtigt.
3. Tennissaison und Spieldauer
Das Leitungsteam gibt den Mitgliedern Beginn und Ende der Spielsaison bekannt. Spielberechtigte Mitglieder haben Anspruch auf eine Platzbenutzung von 60 Minuten Dauer (55 Minuten Einzel – oder Doppelspiel plus 5 Minuten Platzpflege). Nach Ablauf dieser Zeit haben Sie den Platz ohne besondere Aufforderung zu verlassen, wenn andere Mitglieder den Platz belegt haben und betreten.
4. Mannschaftstraining
Jeder aktiven Mannschaft stehen ab Beginn ihrer zweiten Spielsaison nach Gründung, an einem Wochentag zwei Plätze für das Mannschaftstraining zur Verfügung. Die genauen Trainingszeiten werden zu Beginn jeder Spielsaison festgelegt und sind den Aushängen auf der Pinnwand einzusehen.
5. Verbandsspiele
Die Platzbelegung bei Verbandsspielen wird vom Sportausschuss vor Beginn der Saison festgelegt und auf der Pinnwand veröffentlicht. Der Sportwart gibt vor jedem Heimspiel den genauen Turnierplan rechtzeitig bekannt.
6. Pflege der Tennisanlage, insbesondere der Plätze
Die Plätze und sonstigen Einrichtungen der Tennisanlage sind schonend und pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigung der Anlage hat der Urheber für den Schaden aufzukommen. Eltern haften für ihre Kinder, auch wenn sie selbst nicht Mitglieder der Tennisabteilung sind. Innerhalb der Umzäunung der Tennisplätze ist das Rauchen verboten.
- Wenn nötig, ist der Platz vor dem Spiel zu wässern.
- Nach jedem Spiel ist der Platz abzuziehen.
Die Platzwarte pflegen die Plätze. Sie und der Sportwart können die Plätze vorübergehend sperren,
- wenn sie nicht bespielbar sind,
- wenn sie der Schonung bedürfen,
- zum Zweck der Platzpflege.
Die Sozialräume und der Wirtschaftsraum sind in sauberem Zustand zu verlassen, hierzu zählt auch die Außenbestuhlung (Gläser und Flaschen wegräumen, Aschenbecher säubern, Tische gegebenfalls abwischen.)
7. Tenniskleidung
Die Plätze dürfen nur mit Tenniskleidung und mit Tennisschuhen betreten werden. Auch bei großer Hitze darf nicht mit bloßem Oberkörper gespielt werden.
8. Verstöße gegen die Spiel- und Platzordnung
Alle Leitungsteam Mitglieder sind berechtigt und auf Verlangen von Mitgliedern der Tennisabteilung verpflichtet, Anweisungen im Sinne dieser Spiel- und Platzordnung zu geben sowie Verstöße gegen diese Spiel- und Platzordnung zu rügen. Verstoßen Mitglieder gegen die Spiel- und Platzordnung, kann der Ausschuss ihnen einen Verweis aussprechen. Der Ausschuss trifft seine Entscheidung über solche Maßnahmen mit einfacher Mehrheit
Neuenstadt, den 31.03.2025
TSV Neuenstadt Tennisabteilung, gez. Leitungsteam