Startseite » Aktuelles » Die Beiträge aller Abteilungen für 2019 werden ab Anfang Juni per Lastschrift eingezogen. Wir bitten um Sicherstellung, dass das Bankkonto genügend Deckung hat. Sollte sich die Bankverbindung geändert haben, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung der neuen IBAN. So können in Rechnung gestellte Gebühren für die Rücklastschriften vermieden werden. Sollte die Höhe einer Abbuchung nicht richtig sein, bitte anstatt einer Lastschriftrückbuchung Kontakt mit unserem Schatzmeister aufnehmen. So können unnötige Bankgebühren eingespart werden. Ein Hinweis für alle Studierenden und Auszubildenden über 18 Jahre: Sofern noch nicht geschehen, reicht bitte eure Studien-/Ausbildungsbescheinigung für 2019 bei der Geschäftsstelle ein. Eine Kopie per Mail an info@tsv-neuenstadt.de reicht völlig aus. Laut unserer Satzung kann eine Beitragsvergünstigung nur auf Antrag gewährt werden. Sofern also für die anstehende Abbuchung der Beiträge keine Bescheinigung vorgelegt wurde, wird automatisch der normale Mitgliedsbeitrag für Erwachsene abgebucht. Nach den Lastschriftabbuchungen eingehende Bescheinigungen können aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten dafür um Verständnis.

Die Beiträge aller Abteilungen für 2019 werden ab Anfang Juni per Lastschrift eingezogen. Wir bitten um Sicherstellung, dass das Bankkonto genügend Deckung hat. Sollte sich die Bankverbindung geändert haben, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung der neuen IBAN. So können in Rechnung gestellte Gebühren für die Rücklastschriften vermieden werden. Sollte die Höhe einer Abbuchung nicht richtig sein, bitte anstatt einer Lastschriftrückbuchung Kontakt mit unserem Schatzmeister aufnehmen. So können unnötige Bankgebühren eingespart werden. Ein Hinweis für alle Studierenden und Auszubildenden über 18 Jahre: Sofern noch nicht geschehen, reicht bitte eure Studien-/Ausbildungsbescheinigung für 2019 bei der Geschäftsstelle ein. Eine Kopie per Mail an info@tsv-neuenstadt.de reicht völlig aus. Laut unserer Satzung kann eine Beitragsvergünstigung nur auf Antrag gewährt werden. Sofern also für die anstehende Abbuchung der Beiträge keine Bescheinigung vorgelegt wurde, wird automatisch der normale Mitgliedsbeitrag für Erwachsene abgebucht. Nach den Lastschriftabbuchungen eingehende Bescheinigungen können aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten dafür um Verständnis.

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TSV Neuenstadt